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juris BFH-Rechtsprechung

04. Februar 2026

juris BFH-Rechtsprechung
  • Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
    NV: Die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) wird nicht in einer den Erfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügenden Weise dargelegt, wenn zwar Rechtsfragen formuliert werden, aber nicht dargelegt wird, warum die Beantwortung der Rechtsfragen zweifelhaft oder umstritten ist, sondern --umgekehrt-- erklärt wird, dass die aufgeworfenen Rechtsfragen anhand der Rechtsprechung eindeutig zu beantworten seien.(Rn.11)(Rn.12)(Rn.13)
  • Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.11.2025 VIII R 22/23 - Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG
    NV: § 20 Abs. 1 Satz 1 des Investmentsteuergesetzes --InvStG-- (Teilfreistellung bei Aktienfonds) ist nicht anzuwenden, soweit ein für die Zeit vom 01.01.2018 bis zur Veräußerung der Investmentanteile nach neuem Recht ermittelter Veräußerungsverlust von vor dem 01.01.2018 angeschafften Investmentanteilen (ausgenommen bestandsgeschützte, vor dem 01.01.2009 angeschaffte Alt-Anteile) darauf beruht, dass die fiktiven Anschaffungskosten zum 01.01.2018 die historischen Anschaffungskosten der...
  • Keine Aussetzung nach § 74 FGO bei unzulässiger Klage
    1. NV: Eine Aussetzung des Verfahrens nach § 74 der Finanzgerichtsordnung darf nur ausgesprochen werden, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen des auszusetzenden Klageverfahrens erfüllt sind.(Rn.16)2. NV: Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten Zahlungsanspruchs vorliegt (Senatsurteil vom 12.12.2023 - VII R 60/20, BFHE 282, 506).(Rn.19)(Rn.20)(Rn.21)
  • Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung
    1. Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird nicht dadurch verletzt, dass die steuerliche Berücksichtigung einer Spende an eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässige Stiftung den im Mitgliedstaat des Spenders geltenden nationalen Anforderungen unterworfen wird.(Rn.21)(Rn.22)2. Die Nachweispflicht, dass die sich aus diesen Anforderungen ergebenden Voraussetzungen erfüllt sind, trifft bei Zuwendungen an eine...
  • Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.10.2025 - VII R 13/23 - Zum Besitz im Kaffeesteuerrecht
    NV: Im Fall der Durchfuhr von Röstkaffee durch das Steuergebiet hält derjenige den Kaffee in Besitz und wird Steuerschuldner nach § 17 Abs. 2 Satz 3 des Kaffeesteuergesetzes in der bis 31.10.2022 geltenden Fassung, der die unmittelbare Sachherrschaft über den Kaffee ausübt.(Rn.16)(Rn.37)(Rn.38)
  • Zum Besitz im Kaffeesteuerrecht
    Im Fall der Durchfuhr von Röstkaffee durch das Steuergebiet hält derjenige den Kaffee in Besitz und wird Steuerschuldner nach § 17 Abs. 2 Satz 3 des Kaffeesteuergesetzes in der bis 31.10.2022 geltenden Fassung, der die unmittelbare Sachherrschaft über den Kaffee ausübt.(Rn.16)(Rn.37)(Rn.38)