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Steuerfreie Grundstücksentnahme für die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung
1. NV: Eine Betriebsleiterwohnung, für deren Errichtung der Bauantrag nach dem 01.01.1987 gestellt wurde, unterlag nicht der Nutzungswertbesteuerung. Sie war von Anfang an dem Privatvermögen zuzuordnen.(Rn.21)2. NV: Der Steuerpflichtige konnte in diesem Fall nach § 52 Abs. 15 Satz 10 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 vom 25.07.1988 (BGBl I 1988, 1093, BStBl I 1988, 224) die steuerfreie Entnahme des der Wohnung zugehörigen Grund und Bodens beantragen.(Rn.23)
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Vereinbarkeit der pauschalen Bemessung nicht abziehbarer Betriebsausgaben in Höhe von 5 % des Verschmelzungsgewinns (§ 12 Abs. 2 Satz 2 des Umwandlungssteuergesetzes 2006 i.V.m. § 8b Abs. 3 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes) mit Art. 7 Abs. 1 der Fusionsrichtlinie
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird die folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2009/133/EG (Fusionsrichtlinie) dahingehend auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach welcher zwar die Wertsteigerungen beim Untergang der Beteiligung keiner Besteuerung unterliegen, wohl aber aus diesem Anlass Betriebsausgaben nicht abgezogen werden können, deren Höhe pauschal mit 5 % des steuerfreien Übernahmegewinns bemessen...
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Nachträgliche gesonderte Feststellung eines verbleibenden Vermögensstock-Spendenvortrags
1. Beantragt der Steuerpflichtige, eine Vermögensstockspende als Sonderausgabe nach § 10b Abs. 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen, jedoch nicht in vollem Umfang im Zuwendungsjahr abzuziehen, muss auf seinen Antrag hin auf den Schluss des Veranlagungszeitraums des Zuwendungsjahres eine gesonderte Feststellung des verbleibenden Vermögensstock-Spendenvortrags nach § 10b Abs. 1a Satz 4 EStG i.V.m. § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 durchgeführt...
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Keine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei einer Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil
Für eine (typische oder atypische) Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil sind die Besteuerungsgrundlagen (hier: Einkünfte aus Ausschüttungen der GmbH und die Aufteilung der Kapitalertragsteuer) nicht gesondert und einheitlich festzustellen.(Rn.26)(Rn.29)(Rn.30)(Rn.31)
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Zur Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO durch den Rechtsnachfolger des Bescheidadressaten
Das Bestreiten des Zugangs eines Steuerbescheids beim Bescheidadressaten durch einen Erben als Rechtsnachfolger kann die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung nur erschüttern, wenn belastbare Tatsachen vorgetragen werden, die konkrete und begründete Zweifel am Zugangsgeschehen selbst wecken können.(Rn.18)(Rn.19)(Rn.29)
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Auslegung des in § 4i Satz 1 EStG normierten Abzugsverbots - Niederländische Gruppenbesteuerung vom Tatbestand dieser Norm erfasst
1. § 4i Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verlangt nicht, dass die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage in dem anderen Staat bei dem gleichen Steuersubjekt eintritt, dem im Inland grundsätzlich der Sonderbetriebsausgabenabzug zusteht.(Rn.30)2. § 4i Satz 1 EStG setzt nach seinem Sinn und Zweck voraus, dass die Sonderbetriebsausgaben das steuerliche Ergebnis eines Steuersubjekts in dem anderen Staat --wie auch immer dies technisch nach dem ausländischen Recht erfolgt-- reduzieren....