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juris BFH-Rechtsprechung

29. Mai 2026

juris BFH-Rechtsprechung
  • Einräumung einer Eintrittsberechtigung
    NV: § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ist jedenfalls auf an den Veranstalter erbrachte Vermittlungsleistungen nicht anzuwenden.(Rn.4)(Rn.5)(Rn.6)(Rn.7)(Rn.10)(Rn.20)
  • Berichtigung des Tatbestands; Ergänzung des Urteils
    1. NV: Gegen eine Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung ist abweichend von § 108 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Beschwerde unter anderem statthaft, wenn der Antrag als unzulässig verworfen wurde.(Rn.5)2. NV: Ein Urteil des Finanzgerichts ist einer Tatbestandsberichtigung nach § 108 FGO nur dann zugänglich, wenn es aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen ist.(Rn.7)3. NV: Eindeutige Anträge eines Prozessbevollmächtigten sind aufgrund des bei...
  • Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmängel
    1. NV: Die Frage, wann ein geltend gemachter Auskunftsanspruch vollständig erfüllt worden ist, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt und hat keine grundsätzliche Bedeutung.(Rn.5)2. NV: Ist ein Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig oder rechtsmissbräuchlich, kann das Gericht ausnahmsweise unter Mitwirkung des abgelehnten Richters darüber im Urteil entscheiden.(Rn.13)3. NV: Verzichtet ein Prozessbeteiligter auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, hat er damit...
  • Verspätungszuschlag für die verspätete Abgabe einer Feststellungserklärung für 2019
    1. NV: Die im Zuge der Corona-Pandemie für das Jahr 2019 durch Art. 97 § 36 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung gesetzlich verlängerten Fristen des § 149 Abs. 3 Nr. 5 der Abgabenordnung (AO) sind auch für die Festsetzung von Verspätungszuschlägen für Feststellungserklärungen nach § 152 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 6 AO zu beachten.(Rn.14)(Rn.15)2. NV: Die Fristverlängerung durch Art. 97 § 36 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung ist keine Fristverlängerung im Sinne des...
  • Steuerfreiheit einer von den USA versorgungshalber gewährten Invaliditätsentschädigung
    1. Das in § 3 Nr. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) enthaltene Tatbestandsmerkmal "aus öffentlichen Mitteln" ist nicht auf inländische Mittel beschränkt, sondern erfasst auch ausländische Mittel.(Rn.18)2. Eine Invaliditätsentschädigung, die ein ehemaliger Angehöriger der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika für eine im Dienst erlittene Beschädigung erhält, ist nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei.(Rn.26)
  • Kein Anspruch auf Entschädigung während des Ruhens des Verfahrens
    1. Eine Streitverkündung ist im Anwendungsbereich der Finanzgerichtsordnung unstatthaft.(Rn.29) Das gilt auch für Entschädigungsklageverfahren in der Finanzgerichtsbarkeit.(Rn.33)2. Einen Anspruch auf Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer nach § 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes hat nur, wer selbst Verfahrensbeteiligter dieses Verfahrens ist oder war.(Rn.50) Die Haftung ist auf den Rechtsträger des Gerichts beschränkt, bei dem dieses Verfahren geführt wurde.(Rn.51)(Rn.52)3....