Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht.(Rn.16)(Rn.17)
1. NV: Das für die Annahme einer modellhaften Gestaltung im Sinne des § 15b Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes erforderliche "vorgefertigte Konzept" muss sowohl bezogen auf den Geschäftsgegenstand der Gesellschaft als auch auf ihre Konstruktion bereits vor der eigentlichen Investitionsentscheidung durch den oder die Initiatoren festgelegt worden sein (Bestätigung der Rechtsprechung).(Rn.25)2. NV: Für die Annahme, bereits im Gründungsjahr der Gesellschaft habe ein "vorgefertigtes Konzept"...
1. Das für die Annahme einer modellhaften Gestaltung im Sinne des § 15b Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erforderliche "vorgefertigte Konzept" muss sowohl bezogen auf den Geschäftsgegenstand der Gesellschaft als auch auf ihre Konstruktion bereits vor der eigentlichen Investitionsentscheidung durch den oder die Initiatoren festgelegt worden sein (Bestätigung der Rechtsprechung).(Rn.27)2. Ein Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG kann auch vorliegen,...
1. NV: Der Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) 2006 kann in der notariellen Urkunde über die Umwandlung, von der der Notar dem zuständigen Finanzamt nach § 54 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung eine beglaubigte Abschrift übersendet, gestellt werden (Bestätigung der Rechtsprechung).(Rn.40)(Rn.41)(Rn.43)(Rn.45)(Rn.46)2. NV: Nach § 18 Abs. 2 Satz 1 UmwStG ist ein Übernahmegewinn oder Übernahmeverlust --ohne weitere Voraussetzungen--...