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juris BFH-Rechtsprechung

28. März 2024

juris BFH-Rechtsprechung
  • Anhörungsrüge - Vertretungszwang
    NV: Eine Anhörungsrüge ist trotz Nichtbeachtung des Vertretungszwangs zulässig, wenn der Rügeführer geltend macht, die von ihm vorgetragenen Umstände, die nach seiner Auffassung eine Ausnahme vom Vertretungszwang geböten, seien nicht berücksichtigt worden.(Rn.5)